Die Akademie

Rechtsgrundlagen

Wiederkehrende Prüfung – Zur Prüfung Befähigte Person
Der Gesetzgeber schreibt dem Arbeitgeber eine regelmäßige Überprüfung (Wiederkehrende Prüfung) sämtlicher Arbeitsmittel, die er seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, vor.
Diese wiederkehrenden Prüfungen dürfen ausschließlich von zur Prüfung Befähigten Personen vorgenommen werden.
Bevor der Arbeitgeber einen Mitarbeiter schriftlich zur Befähigten Person bestellt und ihn mit der Durchführung dieser Prüfungen beauftragt, muss er sich von dessen Eignung überzeugen.
Zusammengefasst muss eine zur Prüfung Befähigte Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
Keinesfalls ist ausschließlich die Berufserfahrung oder Berufsausbildung ausreichend!

Aufbauschulung
Nach Forderung des Gesetzgebers (Betriebssicherheitsverordnung §2 Abs. 5) sind die vermittelten Fachkenntnisse durch Schulungen auf aktuellem Stand zu halten. Nach VDBUM Standard alle drei Jahre.