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Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB) der VDBUM Service GmbH – Shop

§ 1 Geltung, Vertragsschluss

(1) Für sämtliche Bestellungen in unserem Shop gelten ausschließlich die vorliegenden VLB, auch für spätere Bestellungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt – unabhängig von der Form der Übermittlung – als verbindliches Vertragsangebot, welches wir schriftlich oder durch Anlieferung annehmen.

§ 2 Lieferung, Aufrechnung

(1) Auch als bestätigt bezeichnete Liefertermine sind aus verladetechnischen Gründen unverbindlich. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Käufer unverzüglich unter Mitteilung einer neuen unverbindlichen Lieferfrist hierüber informiert. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Für den Eintritt des Lieferverzuges ist abweichend von der gesetzlichen Regelung stets eine Mahnung erforderlich.

(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Nur auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. 

(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf eine mangelhafte Leistung beruhen, nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt hiernach ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

§ 4 Mängelansprüche

(1)  Etwaige Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

(2) Technologisch begründete handelsübliche  Abweichungen in den Maßen, der Form sowie der Folienfarbe stellen keinen Mangel dar.

(3) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(4) Neben der Möglichkeit der Minderung und des Rücktritts nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe von § 5 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 5 Haftungsausschluss, Verjährung

(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

§ 6 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für diese VLB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stuhr. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

Stand: Oktober 2013

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