Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB) der VDBUM Service GmbH – Shop Henleinstraße 8 a · 28816 Stuhr · Tel.: 0421 222 39 -0 · Fax: 0421 222 39-10 · E-Mail: service@vdbum.de · www.vdbum.de
§ 1 Geltung, Vertragsschluss
(1) Für sämtliche Bestellungen in unserem Shop gelten aus-schließlich die vorliegenden VLB, auch für spätere Bestellun-gen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Ver-tragsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schrift-lich zugestimmt haben. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegen-über abzugeben sind (Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen etc.), bedürfen zu ih-rer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt – unabhängig von der Form der Übermittlung – als verbindliches Vertragsangebot, welches wir schriftlich oder durch Anlieferung annehmen.
§ 2 Lieferung, Aufrechnung
(1) Auch als bestätigt bezeichnete Liefertermine sind aus ver-ladetechnischen Gründen unverbindlich. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Käufer unverzüglich unter Mitteilung einer neuen unverbindlichen Lieferfrist hier-über informiert. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit sind wir be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Für den Eintritt des Lieferverzuges ist abweichend von der gesetzlichen Regelung stets eine Mahnung erforderlich.
(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Nur auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.
(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehal-tungsrechte, die nicht auf eine mangelhafte Leistung beruhen, nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärti-gen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und ei-ner laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt ste-henden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall er-streckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbei-tung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entste-henden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt hiernach ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbun-denen Waren. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Si-cherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
§ 4 Mängelansprüche
(1) Etwaige Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflich-ten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon un-verzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der An-zeige genügt.
(2) Technologisch begründete handelsübliche Abweichungen in den Maßen, der Form sowie der Folienfarbe stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er-forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangel-haften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprüng-lich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(4) Neben der Möglichkeit der Minderung und des Rücktritts nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Auf-wendungen nur nach Maßgabe von § 5 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 5 Haftungsausschluss, Verjährung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware über-nommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die all-gemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
§ 6 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für diese VLB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss inter-nationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son-dervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmit-telbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Ge-schäftssitz in Stuhr. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Stand: Oktober 2013
